Beitragsordnung

Beitragsordnung

Beitrags- und Gebührenordnung des bonn Shido

Verein für asiatische Kampfkunst, Familien- und Freizeitsport

Diese Beitrags- und Gebührenordnung ergänzt die bestehende Gebührenordnung des bonn Shido Vereins („Verein“). Sie tritt mit Beschluss des Vereinsvorstandes und Veröffentlichung in Kraft und ist für alle Mitglieder bindend. Die Beitragsordnung regelt die Pflichten der Mitglieder zur Zahlung von Beiträgen und Gebühren.


1. Höhe der Mitgliedsbeiträge

Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende monatliche Beiträge:

Kategorie Neuer Monatsbeitrag (ab 01.01.2025) Bisheriger Monatsbeitrag
Erwachsene 24 € 16 €
Kinder 12 € 8 €
Jugendliche/Studenten 16 € 11 €
Familienbeitrag 90 € 72 €
Aufnahmegebühr 24 € einmalig 16 € einmalig

2. Zahlungsweise

  • Fälligkeit: Vierteljährlich im Voraus, jeweils am 05. Januar, 05. April, 05. Juli und 05. Oktober.
  • Mitglieder sollen ihre Daueraufträge entsprechend anpassen.
  • Bankverbindung:
    Sparkasse Köln/Bonn
    IBAN: DE78 3705 0198 0002 2592 08
    BIC: COLSDE33XXX

3. Bindung und Gültigkeit

Diese Beitragsordnung ist für alle Mitglieder bindend und tritt mit Veröffentlichung in Kraft. Sie wurde durch den Vorstand beschlossen und ist Bestandteil der Mitgliedschaft im bonn Shido.

Für Rückfragen zur Beitragsanpassung stehen wir euch jederzeit zur Verfügung.


4. Vierteljährlicher und Jahresbeitrag

Kategorie Vierteljährlicher Beitrag Jahresbeitrag 2025 Zusätzlicher Beitrag für Yoga (vierteljährlich)
Kinder bis 12 Jahre 36 € 144 € 96 € (15 € pro Monat)
Schüler/Jugendliche/Studenten 49 € 196 € 140 € (19 € pro Monat)
Erwachsene 72 € 288 € 120 € (16 € pro Monat)
Familien (alle im Haushalt) 90 € 360 €
Zusätzlich fällt eine Aufnahmegebühr in Höhe von 24 € an, die mit der ersten Beitragszahlung zu entrichten ist.      

5. Beitragspflicht und Austritt

Der Mitgliedsbeitrag wird mit Rechnungsstellung fällig. Die Beitragspflicht endet bei Austritt nach einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum 31. Dezember des Geschäftsjahres.


6. Beitragsbefreiungen

Befreit von der Zahlungspflicht sind:

  • Übungsleiter, Mannschaftsbetreuer, Schiedsrichter, Ehren- und Vorstandsmitglieder
    Die Befreiung gilt nur für die Dauer der aktiven Tätigkeit und betrifft nicht die zusätzlichen Beiträge für einzelne Sportarten.

7. Zahlungsmodalitäten

Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, erhoben per Rechnung am 25. des Vormonats. Bei unterjährigem Eintritt erfolgt eine anteilige Berechnung.


8. Mahnung und Verzug

Bei Zahlungsverzug erfolgt eine Mahnung, nach dreimaliger Aufforderung kann der Verein gerichtliche Schritte einleiten. Die Kosten trägt das säumige Mitglied.


9. Umlagen

Eine Mitgliederversammlung kann eine einmalige Vereinsumlage beschließen. Diese ist zusätzlich zu den Beiträgen fällig und bei Beschluss zu entrichten.


Stand: November 2024

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