Beitragsordnung
Beitragsordnung
Beitrags- und Gebührenordnung des bonn Shido
Verein für asiatische Kampfkunst, Familien- und Freizeitsport
Diese Beitrags- und Gebührenordnung ergänzt die bestehende Gebührenordnung des bonn Shido Vereins („Verein“). Sie tritt mit Beschluss des Vereinsvorstandes und Veröffentlichung in Kraft und ist für alle Mitglieder bindend. Die Beitragsordnung regelt die Pflichten der Mitglieder zur Zahlung von Beiträgen und Gebühren.
1. Höhe der Mitgliedsbeiträge
Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende monatliche Beiträge:
Kategorie | Neuer Monatsbeitrag (ab 01.01.2025) | Bisheriger Monatsbeitrag |
---|---|---|
Erwachsene | 24 € | 16 € |
Kinder | 12 € | 8 € |
Jugendliche/Studenten | 16 € | 11 € |
Familienbeitrag | 90 € | 72 € |
Aufnahmegebühr | 24 € einmalig | 16 € einmalig |
2. Zahlungsweise
- Fälligkeit: Vierteljährlich im Voraus, jeweils am 05. Januar, 05. April, 05. Juli und 05. Oktober.
- Mitglieder sollen ihre Daueraufträge entsprechend anpassen.
- Bankverbindung:
Sparkasse Köln/Bonn
IBAN: DE78 3705 0198 0002 2592 08
BIC: COLSDE33XXX
3. Bindung und Gültigkeit
Diese Beitragsordnung ist für alle Mitglieder bindend und tritt mit Veröffentlichung in Kraft. Sie wurde durch den Vorstand beschlossen und ist Bestandteil der Mitgliedschaft im bonn Shido.
Für Rückfragen zur Beitragsanpassung stehen wir euch jederzeit zur Verfügung.
4. Vierteljährlicher und Jahresbeitrag
Kategorie | Vierteljährlicher Beitrag | Jahresbeitrag 2025 | Zusätzlicher Beitrag für Yoga (vierteljährlich) |
---|---|---|---|
Kinder bis 12 Jahre | 36 € | 144 € | 96 € (15 € pro Monat) |
Schüler/Jugendliche/Studenten | 49 € | 196 € | 140 € (19 € pro Monat) |
Erwachsene | 72 € | 288 € | 120 € (16 € pro Monat) |
Familien (alle im Haushalt) | 90 € | 360 € | – |
Zusätzlich fällt eine Aufnahmegebühr in Höhe von 24 € an, die mit der ersten Beitragszahlung zu entrichten ist. |
5. Beitragspflicht und Austritt
Der Mitgliedsbeitrag wird mit Rechnungsstellung fällig. Die Beitragspflicht endet bei Austritt nach einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum 31. Dezember des Geschäftsjahres.
6. Beitragsbefreiungen
Befreit von der Zahlungspflicht sind:
- Übungsleiter, Mannschaftsbetreuer, Schiedsrichter, Ehren- und Vorstandsmitglieder
Die Befreiung gilt nur für die Dauer der aktiven Tätigkeit und betrifft nicht die zusätzlichen Beiträge für einzelne Sportarten.
7. Zahlungsmodalitäten
Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, erhoben per Rechnung am 25. des Vormonats. Bei unterjährigem Eintritt erfolgt eine anteilige Berechnung.
8. Mahnung und Verzug
Bei Zahlungsverzug erfolgt eine Mahnung, nach dreimaliger Aufforderung kann der Verein gerichtliche Schritte einleiten. Die Kosten trägt das säumige Mitglied.
9. Umlagen
Eine Mitgliederversammlung kann eine einmalige Vereinsumlage beschließen. Diese ist zusätzlich zu den Beiträgen fällig und bei Beschluss zu entrichten.
Stand: November 2024